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Werdegang

SwS Vorstand
2. Vorsitzender der SwS-Sachverständigen­organisation für Anlagen zum Umgang mit wasser­gefährdenden Stoffen e.V. neben Markus Menger (1. Vorsitzender) und Thorsten Leonhardt (Technischer Leiter)

ö.b.v. Sachverständiger für Tankanlagen und Tankschutz
von der Handelskammer Hamburg nach §36 Gewerbeordnung öffentlich bestellter und vereidigter Sach­verständiger für Tankanlagen und Tankschutz

Sachverständiger
nach Wasserrecht § 22 VAwS, anerkannt als Mitglied der Sachverständigen­organisation für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen e.V. durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Az: BW 53-8933.11/11

Obmann Heizölverbrauchertankanlagen
Gütegemeinschaft Tankschutz und Tanktechnik e.V

Inspektor zur Prüfung von IBC
Inspektionsstellenleiter der SwS als Inspektionsstelle Typ I für wiederkehrende Prüfungen und Inspektionen nach GGR 002 an Großpackmitteln (IBC) gemäß Anerkennungsbescheid Nr. 16026820 der BAM (Bundesanstalt für Material­prüfung und Forschung)

Referent
Bundesberufsfortbildungszentrum wassergefährdender Stoffe GmbH
Fachseminare rund um Heizölverbraucheranlagen

Projektleiter
Richter Rohrleitungsbau GmbH, Hamburg
Anlagen- und Rohrleitungsbau für die chemische, pharmazeutische und Mineralölindustrie sowie Kraftwerksbau

Technischer Projektleiter
Niedergesäss Tankanlagen Technik GmbH, Hamburg
Tankanlagen- und Rohrleitungsbau für die chemische, pharma­zeutische und Mineralölindustrie

Studentischer Mitarbeiter
Sachverständigenbüro Bär, Rösrath
Durchführung der erforder­lichen Maßnahmen zur Feststellung des Schaden­ausmaßes bei Öl- und Chemie­unfällen, Sondierungen und Sanierung

Monteur / Schlosser
Fa. Lantzerath Tank­stellentechnik GmbH, Köln
Montage, Wartung und Instand­setzung von Tankanlagen und Zapfsäulen

Monteur / Schlosser
Hermann Schlatterer Tankanlagenbau GmbH & Co. KG, Freiburg
Montage bzw. Demontage von Flug­feldanlagen sowie deren Reinigung

Aushilfstätigkeit
Alexander Schlatterer, Sachverständiger §22 VAwS, Freiburg
Hilfestellung bei der Durchführung der Prüfung von Heizöl­verbraucher­tankanlagen